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 Deutsche Übersetzung der GNU General Public License

 Erstellt im Auftrag der SuSE GmbH [suse@suse.de]
 von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
 überarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
 (31. Oktober 1996)

 Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
 GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch
 nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.

 Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
 Übersetzung, und sie hat diese U:bersetzung auch nicht als
 rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt.
 Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwa:lten überpru:ft wurde,
 können die Übersetzer nicht garantieren, dass die U:bersetzung die
 rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
 dass von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind,
 halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

 Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung
 nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme
 zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
 Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.

 This is a translation of the GNU General Public License into German.
 This translation is distributed in the hope that it will facilitate
 understanding, but it is not an official or legally approved translation.

 The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has
 not approved it as a legal substitute for the authentic
 GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully by
 lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents
 the legal meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure
 whether your planned activities are permitted by the GNU General Public License
 ,
 please refer to the authentic English version.

 The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as
 the official distribution terms for your programs; instead, please use the
 authentic English version published by the Free Software Foundation.



     GNU General Public License Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni
    1991 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 675 Mass
                        Ave, Cambridge, MA 02139, USA

    Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
    unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
    gestattet. Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
    englischsprachige Originalversion! Vorwort Die meisten
    Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
    zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz
    dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
    öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
    sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
    Lizenz gilt für den Grossteil der von der Free Software Foundation
    herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
    ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
    Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
    Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
    der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen
    GNU-Lizenz für Bibliotheken.) Die Bezeichnung "freie" Software bezieht
    sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen
    die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und
    etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die
    Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext
    auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die
    Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
    dürfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun du:rfen. Um Ihre
    Rechte zu schützen, mu:ssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
    verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf
    diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
    bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
    verbreiten oder sie verändern. Beispielsweise müssen Sie den
    Empfängern alle Rechte gewa:hren, die Sie selbst haben, wenn Sie -
    kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms
    verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quelltext
    erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen
    zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in zwei
    Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht
    (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das
    Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
    verändern. Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir
    darüberhinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass fu:r diese freie
    Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand
    anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die
    Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von
    anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
    schädigen. Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent
    durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschliessen,
    dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente
    lizensieren - mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um
    dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder
    für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder
    überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die genauen
    Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
    Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
    Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
    Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
    hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
    License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
    Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
    "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
    jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
    ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
    oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, entha:lt. (Im
    folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
    eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
    angesprochen. Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
    Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht
    in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms
    wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen
    dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
    Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung
    des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen
    des Programms ab. Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien
    unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
    erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist,
    dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
    einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
    diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
    lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen
    mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen
    für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebu:hr verlangen. Wenn Sie es
    wünschen, du:rfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fu:r das Programm
    anbieten. Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder
    eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
    Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
    Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
    vorausgesetzt, dass zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt
    werden: (a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffa:lligen
    Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
    das Datum jeder Änderung hinweist. (b) Sie müssen dafu:r sorgen, dass
    jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder
    teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten
    gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
    Lizenzgebühren zur Verfu:gung gestellt wird. (c) Wenn das veränderte
    Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos
    einliest, müssen Sie dafu:r sorgen, dass es, wenn es auf dem u:blichsten
    Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung
    ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält
    sowie einen Hinweis, dass es keine Gewährleistung gibt (oder
    anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das
    Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muss
    der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
    Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
    arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr
    auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
    Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
    identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
    abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
    eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
    diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
    als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
    Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
    basierendes Werk darstellt, dann muss die Verbreitung des Ganzen nach
    den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
    Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
    auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Somit ist
    es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch
    zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
    wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
    Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter
    seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
    auszuüben. Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen
    Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm
    oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
    Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den
    Anwendungsbereich dieser Lizenz. Paragraph 3. Sie dürfen das Programm
    (oder ein darauf basierendes Werk gemäss Paragraph 2) als Objectcode
    oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und 2
    vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine
    der folgenden Leistungen erbringen: (a) Liefern Sie das Programm
    zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext
    auf einem für den Datenaustausch u:blichen Medium aus, wobei die
    Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss.
    Oder: (b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
    Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
    vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu
    stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
    physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den
    Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch
    üblichen Medium weitergegeben wird. Oder: (c) Liefern Sie das Programm
    zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des
    Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist
    nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
    Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
    entsprechenden Angebot gemäss Absatz b erhalten haben.) Unter dem
    Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die
    für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fu:r ein ausfu:hrbares
    Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im
    Programm enthaltenen Module einschliesslich aller zugehörigen
    Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
    Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
    braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
    üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
    mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
    geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese
    Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die
    Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes dadurch
    erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
    gewährt wird, so gilt die Gewa:hrung eines gleichwertigen Zugriffs auf
    den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
    dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu
    kopieren. Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,
    verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch
    diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
    der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
    Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
    dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
    Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet,
    solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen. Paragraph 5.
    Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
    unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis,
    das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
    verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
    Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
    basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erkla:ren Sie Ihr
    Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen
    bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Vera:nderung des
    Programms oder eines darauf basierenden Werkes. Paragraph 6. Jedesmal,
    wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk)
    weitergeben, erhält der Empfa:nger automatisch vom ursprünglichen
    Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
    festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
    verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschra:nkungen der Durchsetzung
    der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind
    nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
    durchzusetzen. Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines
    Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
    anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
    Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die
    den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
    Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
    möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
    Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen
    zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm u:berhaupt nicht
    verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
    Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
    Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht
    der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
    befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
    Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
    bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
    Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
    Paragraph als Ganzes gelten. Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie
    dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche
    zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Anspru:che zu bestreiten;
    dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
    Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
    Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
    grosszügige Beiträge zu dem grossen Angebot der mit diesem System
    verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
    dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
    er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
    ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Dieser
    Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
    aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird. Paragraph 8. Wenn die
    Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
    entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
    Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der
    das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
    geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
    ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und
    zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In
    einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wa:re
    sie in diesem Text niedergeschrieben. Paragraph 9. Die Free Software
    Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen
    der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen
    werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber
    im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu
    werden. Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
    Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
    bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
    version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
    der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
    Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
    Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
    beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
    veröffentlicht wurde. Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile
    des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren
    Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
    Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem
    Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
    Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
    Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
    werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
    abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
    Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
    Keine Gewährleistung Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche
    Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das
    Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht
    anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber
    und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne
    irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit,
    einschliesslich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
    Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezu:glich
    Qualität und Leistungsfa:higkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
    sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für
    notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. Paragraph 12.
    In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder
    schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
    irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
    verbreitet hat, Ihnen gegenüber fu:r irgendwelche Schäden haftbar,
    einschliesslich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Scha:den
    durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
    Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
    (einschliesslich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
    fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
    anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
    irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
    Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
    unterrichtet worden war. Ende der Bedingungen Anhang: Wie Sie diese
    Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen Wenn Sie ein
    neues Programm entwickeln und wollen, dass es von grösstmo:glichem Nutzen
    für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie
    es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen
    weiterverbreiten und verändern kann. Um dies zu erreichen, fügen Sie
    die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist
    es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den
    Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich darzustellen; ausserdem
    sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie
    einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden
    werden kann. [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
    Beschreibung] Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors] This program is
    free software; you can redistribute it and/or modify it under the
    terms of the GNU General Public License as published by the Free
    Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your
    option) any later version. This program is distributed in the hope
    that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the
    implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR
    PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You
    should have received a copy of the GNU General Public License along
    with this program; if not, write to the Free Software Foundation,
    Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA. Auf Deutsch: [eine Zeile
    mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] Copyright (C)
    19[jj] [Name des Autors] Dieses Programm ist freie Software. Sie
    können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie
    von der Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
    modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn Sie es
    wünschen) jeder späteren Version. Die Veröffentlichung dieses
    Programms erfolgt in der Hoffnung, dass es Ihnen von Nutzen sein wird,
    aber OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite
    Gewährleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
    ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License. Sie
    sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
    Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free
    Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
    Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
    per Brief erreichbar sind. Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen
    Sie dafür, dass es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
    Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show
    w'. This is free software, and you are welcome to redistribute it
    under certain conditions; type `show c' for details. Auf Deutsch:
    Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors] Für
    Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details
    ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
    Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' fu:r Details ein.
    Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
    entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
    Ihnen verwendeten Kommandos anders heissen als `show w' und `show c';
    es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
    in Ihr Programm passt. Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren
    Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule
    einen Copyright-Verzicht für das Programm unterschreiben lassen. Hier
    ein Beispiel; ändern Sie bitte die Namen: Yoyodyne, Inc., hereby
    disclaims all copyright interest in the program "Gnomovision" (which
    makes passes at compilers) written by James Hacker. [Unterschrift von
    Ty Coon], 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice Auf Deutsch: Die
    Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das
    Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler), geschrieben
    von James Hacker. [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 Ty Coon,
    Vizepräsident Diese General Public License gestattet nicht die
    Einbindung des Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm
    eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
    proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
    dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
    anstelle dieser Lizenz verwenden.


   [IMG]