gnu-gpl-de
BACK ..
Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der SuSE GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
überarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
(31. Oktober 1996)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch
nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese U:bersetzung auch nicht als
rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt.
Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwa:lten überpru:ft wurde,
können die Übersetzer nicht garantieren, dass die U:bersetzung die
rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
dass von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind,
halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung
nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme
zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has
not approved it as a legal substitute for the authentic
GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully by
lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents
the legal meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure
whether your planned activities are permitted by the GNU General Public License
,
please refer to the authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as
the official distribution terms for your programs; instead, please use the
authentic English version published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni
1991 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 675 Mass
Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
gestattet. Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion! Vorwort Die meisten
Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz
dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt für den Grossteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen
GNU-Lizenz für Bibliotheken.) Die Bezeichnung "freie" Software bezieht
sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen
die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die
Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext
auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die
Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun du:rfen. Um Ihre
Rechte zu schützen, mu:ssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf
diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern. Beispielsweise müssen Sie den
Empfängern alle Rechte gewa:hren, die Sie selbst haben, wenn Sie -
kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms
verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quelltext
erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in zwei
Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht
(Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das
Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
verändern. Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir
darüberhinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass fu:r diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand
anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die
Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von
anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
schädigen. Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschliessen,
dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente
lizensieren - mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um
dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder
für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder
überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die genauen
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
"auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, entha:lt. (Im
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
angesprochen. Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht
in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms
wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen
dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung
des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen
des Programms ab. Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien
unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist,
dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen
mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen
für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebu:hr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, du:rfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fu:r das Programm
anbieten. Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder
eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt
werden: (a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffa:lligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
das Datum jeder Änderung hinweist. (b) Sie müssen dafu:r sorgen, dass
jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder
teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten
gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfu:gung gestellt wird. (c) Wenn das veränderte
Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos
einliest, müssen Sie dafu:r sorgen, dass es, wenn es auf dem u:blichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung
ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält
sowie einen Hinweis, dass es keine Gewährleistung gibt (oder
anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das
Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muss
der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr
auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muss die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Somit ist
es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch
zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter
seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben. Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen
Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm
oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz. Paragraph 3. Sie dürfen das Programm
(oder ein darauf basierendes Werk gemäss Paragraph 2) als Objectcode
oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und 2
vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine
der folgenden Leistungen erbringen: (a) Liefern Sie das Programm
zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext
auf einem für den Datenaustausch u:blichen Medium aus, wobei die
Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss.
Oder: (b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu
stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium weitergegeben wird. Oder: (c) Liefern Sie das Programm
zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des
Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist
nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäss Absatz b erhalten haben.) Unter dem
Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die
für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fu:r ein ausfu:hrbares
Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im
Programm enthaltenen Module einschliesslich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese
Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die
Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes dadurch
erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewa:hrung eines gleichwertigen Zugriffs auf
den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu
kopieren. Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,
verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch
diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet,
solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen. Paragraph 5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis,
das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erkla:ren Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen
bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Vera:nderung des
Programms oder eines darauf basierenden Werkes. Paragraph 6. Jedesmal,
wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk)
weitergeben, erhält der Empfa:nger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschra:nkungen der Durchsetzung
der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind
nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen. Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines
Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die
den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen
zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm u:berhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht
der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten. Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie
dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Anspru:che zu bestreiten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
grosszügige Beiträge zu dem grossen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Dieser
Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird. Paragraph 8. Wenn die
Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der
das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und
zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In
einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wa:re
sie in diesem Text niedergeschrieben. Paragraph 9. Die Free Software
Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen
der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen
werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber
im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu
werden. Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile
des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren
Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem
Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche
Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das
Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht
anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber
und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne
irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit,
einschliesslich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezu:glich
Qualität und Leistungsfa:higkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. Paragraph 12.
In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
verbreitet hat, Ihnen gegenüber fu:r irgendwelche Schäden haftbar,
einschliesslich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Scha:den
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschliesslich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
unterrichtet worden war. Ende der Bedingungen Anhang: Wie Sie diese
Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen Wenn Sie ein
neues Programm entwickeln und wollen, dass es von grösstmo:glichem Nutzen
für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie
es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen
weiterverbreiten und verändern kann. Um dies zu erreichen, fügen Sie
die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist
es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den
Gewährleistungsausschluss möglichst deutlich darzustellen; ausserdem
sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie
einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden
werden kann. [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung] Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors] This program is
free software; you can redistribute it and/or modify it under the
terms of the GNU General Public License as published by the Free
Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your
option) any later version. This program is distributed in the hope
that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the
implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR
PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. You
should have received a copy of the GNU General Public License along
with this program; if not, write to the Free Software Foundation,
Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA. Auf Deutsch: [eine Zeile
mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] Copyright (C)
19[jj] [Name des Autors] Dieses Programm ist freie Software. Sie
können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie
von der Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn Sie es
wünschen) jeder späteren Version. Die Veröffentlichung dieses
Programms erfolgt in der Hoffnung, dass es Ihnen von Nutzen sein wird,
aber OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite
Gewährleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License. Sie
sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind. Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen
Sie dafür, dass es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show
w'. This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type `show c' for details. Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors] Für
Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details
ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' fu:r Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heissen als `show w' und `show c';
es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm passt. Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren
Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule
einen Copyright-Verzicht für das Programm unterschreiben lassen. Hier
ein Beispiel; ändern Sie bitte die Namen: Yoyodyne, Inc., hereby
disclaims all copyright interest in the program "Gnomovision" (which
makes passes at compilers) written by James Hacker. [Unterschrift von
Ty Coon], 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice Auf Deutsch: Die
Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das
Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler), geschrieben
von James Hacker. [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 Ty Coon,
Vizepräsident Diese General Public License gestattet nicht die
Einbindung des Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm
eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.
[IMG]